BEM Einladungsschreiben und BEM Zweitanschreiben
Was ist ein BEM Einladungsschreiben?
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, Beschäftigten, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder Erkrankungen Schwierigkeiten haben, ihren Arbeitsplatz zu behalten, Unterstützung anzubieten. In einem BEM Einladungsschreiben wird die betroffene Person zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber eingeladen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, wie die Arbeitssituation des Beschäftigten verbessert werden kann.
Das BEM Einladungsschreiben muss alle notwendigen Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Grund des Gesprächs, den Termin, den Ort und die Gesprächspartner.
Wann sollte eine BEM-Einladung versendet werden?
Sobald der Beschäftigte die Schwelle von 42 Krankentagen im Zwölf-Monats-Zeitraum überschreitet, muss ihm gemäß § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Betriebliche Eingliederungsmanagement angeboten werden.
Da die Teilnahme am BEM freiwillig ist, startet das Verfahren immer mit der Einladung zum sogenannten BEM-Gespräch. In der BEM-Einladung wird die/der Betroffene unter anderem auf die Anzahl der Krankentage, die Pflicht zum Angebot des BEM, die Ziele des BEM, die Freiwilligkeit der Teilnahme und den Umgang mit seinen Daten bei Zustimmung zum BEM hingewiesen.
Wann wird ein BEM Zweitanschreiben versendet?
Sollte die betroffene Person auf das Einladungsschreiben nicht reagieren, wird in der Regel ein BEM-Zweitanschreiben verschickt. In diesem Schreiben wird nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig die Teilnahme an dem BEM-Gespräch für die betroffene Person und das Unternehmen ist.
Auch im BEM Zweitanschreiben müssen alle notwendigen Informationen wie Termin und Ort des Gesprächs enthalten sein. Zudem sollte das Schreiben freundlich und einfühlsam formuliert sein, um die betroffene Person an der Teilnahme zu bestärken und nicht zusätzlich zu belasten.
Was muss in einer BEM-Einladung enthalten sein?
Für Einladungen zum BEM-Gespräch gelten strenge Regeln, um eine rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es wichtig, das Schreiben einfühlsam, verständlich und informativ für die BEM-Berechtigten zu gestalten.
Diese Inhalte sind aus rechtlicher Sicht verpflichtend:
- Zweck und Ziel des BEM erklären
- Terminvorschläge
- Freiwilligkeit des BEM hervorheben
- Wahl der Beteiligten (inkl. Vertrauensperson)
- Einwilligungserklärung zu Datenverarbeitung
Ausführliche Tipps für die Inhalte ihres BEM-Anschreibens finden Sie in unserem Magazinbeitrag „Was in Ihrer Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement stehen muss“.
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