Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Definition: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeitender in einem Unternehmen. Sie unterstützt diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte und fördert ihre berufliche Teilhabe sowie den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gesetzlich verankerte Institution, die Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden dazu verpflichtet, deren Interessen aktiv zu vertreten. Die SBV sorgt dafür, dass die Rechte und Bedürfnisse von schwerbehinderten Mitarbeitenden bei betrieblichen Entscheidungen berücksichtigt werden, und steht ihnen beratend sowie unterstützend zur Seite.
Sie spielt eine Schlüsselrolle in der Sicherung der beruflichen Teilhabe und der Förderung von Inklusion im Arbeitsleben. Neben der engen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Personalabteilung ist die SBV auch ein wichtiger Ansprechpartner für betriebliche Gesundheitsförderung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat weitreichende Aufgaben und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen, die gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX festgelegt sind:
- Beratung und Unterstützung: Die SBV berät schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeitende in allen arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei Problemen, die sich aus ihrer Behinderung am Arbeitsplatz ergeben.
- Überwachung der Einhaltung von Rechten: Sie achtet darauf, dass die besonderen Rechte von schwerbehinderten Mitarbeitenden, etwa in Bezug auf Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung, eingehalten werden.
- Förderung der beruflichen Teilhabe: Die SBV setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte Menschen im Unternehmen eingestellt, gefördert und in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt werden. Sie wirkt bei Personalentscheidungen mit, die schwerbehinderte Mitarbeitende betreffen, und fördert die Schaffung neuer Arbeitsplätze für diese Gruppe.
- Kooperation mit anderen Gremien: Die SBV arbeitet eng mit dem Betriebsrat, der Personalabteilung sowie externen Stellen wie dem Integrationsamt zusammen, um die Interessen schwerbehinderter Mitarbeitender bestmöglich zu vertreten.
Funktion der Schwerbehindertenvertretung im BEM
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) spielt die Schwerbehindertenvertretung eine zentrale Rolle. Das BEM zielt darauf ab, Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und erneuten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeitende ist die SBV dabei ein wichtiger Ansprechpartner und Unterstützer. Ihre Funktionen im BEM umfassen:
- Begleitung und Beratung: Die SBV nimmt an BEM-Gesprächen teil, um sicherzustellen, dass die speziellen Bedürfnisse und rechtlichen Ansprüche von schwerbehinderten Mitarbeitenden im Eingliederungsprozess berücksichtigt werden. Sie bietet betroffenen Mitarbeitenden Beratung und begleitet sie durch den gesamten Prozess.
- Förderung individueller Lösungen: Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet mit daran, individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu entwickeln, die den gesundheitlichen und beruflichen Anforderungen des Mitarbeitenden gerecht werden. Dazu gehört die Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeiten oder die Inanspruchnahme von speziellen Hilfsmitteln.
- Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen: Sie steht im engen Kontakt mit der Personalabteilung, dem Betriebsrat und externen Stellen wie dem Integrationsamt, um alle verfügbaren Ressourcen optimal zu nutzen und eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu gewährleisten.
Die Mitwirkung der SBV im BEM ist entscheidend, um schwerbehinderten Mitarbeitenden eine langfristige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Wahl und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung wird in Unternehmen mit mindestens fünf schwerbehinderten Mitarbeitenden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitenden sind wahlberechtigt. Ihre Rechte umfassen:
- Teilnahme an Sitzungen: Die SBV hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats, die schwerbehinderte Mitarbeitende betreffen, teilzunehmen.
- Informationsrecht: Die SBV muss rechtzeitig und umfassend über alle betrieblichen Angelegenheiten informiert werden, die schwerbehinderte Mitarbeitende betreffen.
Schutz vor Benachteiligung: Mitglieder der SBV genießen besonderen Kündigungsschutz und dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert oder benachteiligt werden.