Betriebliche Suchtprävention Miehle GmbH
Die Betriebliche Suchtprävention Miehle GmbH unterstützt Sie mit wirkungsvollen Präventionsstrategien – strukturell wie personell – so können erwiesenermaßen Fehlzeiten, Fehlerrate, Präsentismus sowie die Anzahl der Arbeitsunfälle verringert werden.
Nach Schätzungen der DEUTSCHEN HAUPTSTELLE FÜR SUCHTFRAGEN (DHS) sind etwa 3-4 % aller Bundesbürger alkoholabhängig. Etwa 5-8 % aller Berufstätigen gelten als alkoholabhängig und weitere 10 % als alkoholgefährdet. Bei Führungskräften sind 10 % alkoholsüchtig. Dazu kommen noch andere Formen der Abhängigkeit, wie beispielsweise Medikamente oder auch die Medienabhängigkeit. Alle Suchtformen zusammen genommen kann man davon ausgehen, dass mindestens 20% der Berufstätigen akut suchtgefährdet sind.
Daraus resultieren zum Beispiel:
- Hohe Anzahl von Krankheitstagen
- Häufiges Zuspätkommen oder kurzfristige Krankmeldungen
- Reduzierte Leistungsfähigkeit bis hin zum Präsentismus (da sein aber kaum etwas leisten)
- Steigende Risikobereitschaft bis hin zu schweren Arbeitsunfällen mit immensen Sach- und Körperschäden – ca. 25 % aller Arbeitsunfälle haben mit Alkohol zu tun
- Zunehmende Belastung der KollegInnen die die Minderleistung kompensieren müssen, sowie steigendes Konfliktpotential
In der Summe entsteht dadurch ein immenser wirtschaftlicher Schaden, der durch ein durchdachtes Präventionskonzept vermieden werden kann.
Und die angekündigte Legalisierung von Cannabis wird zur besonderen Herausforderung werden, wenn nicht frühzeitig eine Strategie entwickelt wird, wie man sich als Arbeitgeber dazu positioniert.
Laut einer Studie des IVSS zahlt sich jeder in Prävention investierte Euro im Faktor 2,2 wieder aus. Ein durchdachtes Gesamtkonzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der die Suchtprävention eingebettet ist, hilft erwiesenermaßen, Fehlzeiten, Fehlerrate, Präsentismus sowie die Anzahl der Arbeitsunfälle zu verringern und gleichzeitig die Arbeitszufriedenheit, Produktivität sowie die allgemeine Gesundheit zu steigern.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt in ihren „Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention“ folgende Maßnahmen:
- Ausbildung einer Ansprechperson zur betrieblichen Suchtprävention in Unternehmen ab 200 Mitarbeiter
- Erstellung oder Aktualisierung einer Betriebsvereinbarung Sucht
- Trainings und Seminare für Schlüsselpersonen wie Führungskräfte, Betriebsräte, Personaler und Azubis
- Verzahnung suchtpräventiver Maßnahmen mit anderen Themen des BGM wie z.B. Stressprävention, Resilienz, Achtsamkeit, körperliche Gesundheit, u.a.
Die Angebote für Sie:
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur betrieblichen Suchtprävention, Kompetente Begleitung dieses Prozesses
- Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung einer Betriebsvereinbarung Sucht
- Ausbildung betrieblicher Ansprechpersonen Suchtprävention und psychische Gesundheit am Standort Augsburg. Ab 6 Personen auch inhouse möglich – weitere Unterstützung nach der Ausbildung mittels Supervision, Vertiefungsseminare, Arbeitskreis und Einzelberatung
- Trainings zu diversen Themen der Suchtprävention für Management, Führungskräfte, Betriebsräte, HR, AusbilderInnen und Auszubildende – in Präsenz und digital möglich
- Individuell erstellte Onlinetrainings zu sämtlichen Themen rund um die Suchtprävention
- Beratung und Coaching von Einzelpersonen
- Externe Suchtberatung für Unternehmen und Behörden mit weniger als 200 Mitarbeitenden
- Monatlich ein kostenloses Webinar – Themen- und Terminübersicht auf https://suchtpraevention.clickmeeting.com/
- Kostenloser Videoratgeber „Auffälligkeiten erkennen und richtig ansprechen“ https://www.betriebliche-suchtpraevention.de/anmeldung-1/