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Arbeitsschutz – welche Rolle spielt er im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)?

von Katja Uhde – 27. Januar 2025

Sicherheit geht vor! Oder sollte es zumindest. Damit das auch im Arbeitsalltag so ist, gibt es gesetzliche Vorschriften für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir zeigen Ihnen, was Arbeitsschutz genau ist und was er mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu tun hat.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist Arbeitsschutz?
  2. Arbeitsschutz und BGM
  3. Gesetzliche Vorschriften für die Arbeitssicherheit im Betrieb
  4. Wo gelten die Vorschriften?
  5. Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Was ist Arbeitsschutz?

Vorweg: Arbeitsschutz kann grundsätzlich sehr vielfältig sein, da auch jede Arbeit und jeder Arbeitsplatz individuell ist.

Ganz allgemein beschreibt Arbeitsschutz den gesundheitlichen Schutz der Mitarbeitenden und anderen Personen an ihrem Arbeitsplatz. Er trägt zu einem sicheren Arbeitsplatz bei und soll die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Gesundheit auf ein Minimum reduzieren.

Dabei können Sie zwischen drei verschiedenen Begriffen unterscheiden: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist der übergeordnete Begriff für alles, was zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beiträgt. Dabei geht es um sämtliche Maßnahmen, die Unfälle verhüten und negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorbeugen.

In zweiter Ebene lässt sich Arbeitsschutz dann in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterscheiden.

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit bezieht sich darauf, einen Arbeitsplatz zu gestalten, an dem das Risiko von Unfällen und Verletzungen auf ein Minimum reduziert wurde. Sie beschreibt also einen anzustrebenden Zustand am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen.

Beispiel: 
Der Motor einer Maschine startet nur dann, wenn der Schutzbereich geschlossen ist. Das verhindert Verletzungen durch versehentliches Starten der Maschine, während Mitarbeitende sich in gefährlichen Bereichen aufhalten.

Gesundheitsschutz

Beim Gesundheitsschutz geht es wortwörtlich darum, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu bewahren. Er umfasst Schutzmaßnahmen, die eine schleichende Beeinträchtigung des Gesundheitszustands der Mitarbeitenden verhindern sollen. Dazu zählen beispielsweise körperliche Fehlbelastungen, die erst nach längerer Zeit zu Beschwerden führen. Auch psychische Belastungen fallen unter den Bereich des Gesundheitsschutzes.

Beispiel: 
Langes Sitzen kann langfristig zu Rückenleiden führen. Ergonomische Arbeitsplätze sind eine Möglichkeit, das zu verhindern.

Arbeitsschutz und BGM – wie hängt das zusammen?

Kurz gesagt: Der Arbeitsschutz ist ein Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Denn das BGM ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden eines Unternehmens erhalten und fördern soll. Dazu gehören insgesamt drei Säulen:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz – Schutz der physischen und psychischen Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz,
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – strukturierte Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen,
  • Betriebliche Gesundheitsförderung – Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden, zum Beispiel durch Sportkurse.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend – einzelne Bestandteile davon jedoch schon. Um rechtskonform zu handeln, genügt es also theoretisch, nur die gesetzlichen Vorschriften zu befolgen. Um langfristig und nachhaltig zu mehr Gesundheit und Zufriedenheit in Ihrem Unternehmen beizutragen, ist das ganzheitliche BGM in der Regel jedoch wirkungsvoller.

Gesetzliche Vorschriften für die Arbeitssicherheit im Betrieb

Der Arbeitsschutz ist gesetzlich geregelt. Sie sind also dazu verpflichtet, für die körperliche und psychische Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die gesetzlichen Regelungen dafür stehen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Halten Sie die Vorschriften nicht ein, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafen geahndet werden.

Allerdings gilt das für beide Seiten. Denn nicht nur Sie als Arbeitgeber haben Pflichten – auch Ihre Mitarbeitenden müssen sich an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes halten. Machen Sie das nicht, gelten die Bußgeldvorschriften aus § 25 ArbSchG auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Ergänzend zum Arbeitsschutzgesetz gibt es allerdings noch zahlreiche weitere Gesetze für den Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Darunter beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Arbeitssicherheit im Betrieb – wo gelten die Vorschriften?

Grundsätzlich gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes mit wenigen Ausnahmen überall und in allen Tätigkeitsbereichen. Die Auswirkungen sind allerdings für jeden Tätigkeitsbereich individuell – schließlich bestehen in einem Büro ganz andere Gesundheitsgefahren als in einem Handwerksbetrieb.

Wichtig zu wissen: 
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten – also neben Mitarbeitenden beispielsweise auch für Ehrenamtliche, Studierende oder Schülerinnen und Schüler.

Notwendige Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz ist ein wichtiger, aber auch sehr umfangreicher Bereich. Wie gehen Sie ihn also am besten an? Wir haben die notwendigen Maßnahmen für Sie in sechs Schritten zusammengefasst:

1. Verantwortlichkeiten benennen

Gemäß § 13 ArbSchG ist grundsätzlich der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. In der Praxis übernehmen die jeweiligen gesetzlichen Vertretungen, also zum Beispiel die Geschäftsführung oder andere verpflichtete Personen diese Aufgabe. Wichtig ist: Die Verantwortlichkeiten sollten geklärt sein.

Legen Sie also fest, wer sich in Ihrem Unternehmen darum kümmert. Diese Person oder dieser Bereich macht sich mit geltenden Vorschriften vertraut und leitet alle weiteren Schritte ein.

2. Gefährdungsbeurteilung durchführen

Gemäß § 5 ArbSchG sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das heißt konkret:

  • Sie müssen die mit der Arbeit Ihrer Mitarbeitenden verbundenen Gefahren ermitteln und beurteilen. Denken Sie dabei auch an die psychischen Gefährdungen und führen Sie dafür eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch.
  • Dabei müssen Sie grundsätzlich jede einzelne Tätigkeit beurteilen, dürfen bei gleichen Arbeitsbedingungen aber sinnvoll zusammenfassen.
  • Sie müssen dabei sämtliche Faktoren berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere die Arbeitsplatzgestaltung, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, Arbeitsmittel, Verfahren und Prozesse, Qualifikationen sowie die psychische Belastung.

Die gesamte Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Genau wie die daraus abgeleiteten Maßnahmen.

3. Schutzmaßnahmen planen und umsetzen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung definieren Sie Schutzmaßnahmen, um festgestellte Gefahren zu minimieren. Anschließend setzen Sie die geplanten Maßnahmen im Unternehmen um. Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Denken Sie dabei auch an die Planung der Notfallmaßnahmen (§ 10 ArbSchG). Dazu gehören beispielsweise die Benennung von Ersthelfern und Vorkehrungen für die Brandbekämpfung oder Evakuierung.

Wichtig: 
Alle Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

4. Schulungen und Unterweisungen durchführen

Spätestens nach der Planung und Umsetzung der Maßnahmen holen Sie Ihre Mitarbeitenden mit ins Boot. In Schulungen und Unterweisungen stellen Sie Maßnahmen vor, sensibilisieren und geben Anleitungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

5. Sicherheitskultur fördern

Die besten Maßnahmen sind wirkungslos, wenn sie niemand umsetzt. Der Arbeitssicherheitsreport 2023 der DEKRA zeigt, dass zwar über 70 % der befragten Arbeitnehmenden die Sicherheitsregeln kennen – jedoch geben nur 50 % an, diese auch immer einzuhalten.

Heißt im Umkehrschluss: Die andere Hälfte ignoriert regelmäßig die Sicherheitsmaßnahmen, obwohl diese zu ihrer eigenen Sicherheit bestehen.

Das heißt: Sicherheit und Gesundheit spielen im jeweiligen Unternehmen nur eine untergeordnete Rolle. In der Praxis spiegelt sich das darin wieder, dass Führungskräfte selbst keinen Wert auf die Einhaltung legen oder sogar aktiv dazu aufrufen, die Regeln zu missachten – um Geld und Zeit zu sparen.

Was dagegen hilft, ist eine starke Sicherheitskultur. Dabei leben Führungskräfte vor, dass Sicherheit stets an erster Stelle steht. Auch in stressigen Situationen muss immer genug Zeit sein, alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

6. Laufende Überprüfungen und Verbesserungen

Da sich die Prozesse in einem Unternehmen laufend weiterentwickeln, müssen sich auch die Arbeitsschutzmaßnahmen laufend weiterentwickeln. Das Arbeitsschutzgesetz gibt deswegen vor, die Gefährdungsanalyse bei wesentlichen Änderungen im Betrieb erneut durchzuführen.

In der Praxis ist das allerdings oft nicht ausreichend. Einige Unfallversicherungen halten deswegen in ihren Vorgaben genauere Angaben zur Wiederholung der Gefährdungsanalyse fest. Auch dann, wenn neben dem Arbeitsschutzgesetz weitere Gesetze gelten, kann eine häufigere Gefährdungsanalyse notwendig sein.

Legen Sie deswegen unbedingt ein Intervall für die Überprüfung fest, das zu Ihrem Unternehmen passt.

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