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Corona-Impfung – aktueller Stand in Betrieben

von Laura Einnolf – 1. Juli 2021

Die Corona-Impfungen durch Betriebsärzt:innen nehmen merklich Geschwindigkeit auf. Seit Anfang Juni 2021 dürfen auch die Betriebsärzt:innen Corona-Impfungen verabreichen. In Deutschland sind Arbeitgeber:innen für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich. Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) dürfen alle Fachärzt:innen für Arbeitsmedizin sowie Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ eine Corona-.Impfung anbieten. In Frage kommen zudem Ärzte und Ärztinnen, die an ein Impfzentrum angegliedert sind. Darüber hinaus auch Hausärzt:innen, die Firmenbesuche machen.

In erster Linie ist die Corona-Impfung in Betrieben dort höchst relevant, wo Corona-Ausbrüche dringend vermieden werden sollten. Betriebe, in denen die Mitarbeiter:innen eng an eng arbeiten, wie in der Lebensmittelproduktion, bei Fließbandarbeit und anderen großen Produktionen.

Erste Bilanz der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Während im Rahmen von Modellprojekten teilweise bereits seit März vor allem größere Unternehmen wie zum Beispiel Volkswagen am Standort Zwickau oder BASF am Hauptsitz in Ludwigshafen Tausenden Mitarbeitern die Corona-Schutzimpfung anbieten konnten, können Betriebsärzte seit 7. Juni nun in allen Unternehmen ihre Impfdienste anbieten. Steffen Kampeter Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zieht eine erste Zwischenbilanz. Rund 6000 Betriebsärzt:innen sind seit Anfang Juni dabei die Corona-Impfung in Betrieben zu verimpfen. Kampeter zeigt sich erfreut über die anfänglich zur Verfügung gestellte Menge von 700.000 Impfdosen für die Betriebsärt:innen. Man müsse nun unterschiedliche Interessen bündeln, denn die Hausärzt:innen und Vertragsärzt:innen wollen natürlich auch möglichst viel impfen. Doch Kampeter zeigt sich optimistisch und sieht auch das Vertrauensverhältnis, welches durch Betriebsärzt:innen geschaffen wird, denn in den Betrieben kommt der Impfstoff zu den Menschen und nicht umgekehrt.

Doch nicht alle Betriebe haben ihre eigenen Betriebsärzt:innen, sodass über externe Anbieter:innen Betriebsärzt:innen als Dienstleister:innen in die Betriebe gehen. Der Betriebsärztliche Dienst (BAD) ist ein Anbieter für kleine und mittelständische Unternehmen. Laut Christina Nussbeck vom BAD sind aktuell rund 70 Betriebsärzt:innen in 9000 Betrieben im Einsatz.

Die größte Herausforderung bei der Corona-Impfung in Betrieben sei allerdings die Planungsschwierigkeit, so Nussbeck. Die Betriebsärztinnen müssen kurzfristig agieren, da sie erst ca. eine Woche vorher erfahren, wie viel Impfstoff tatsächlich ankommt. Weiterhin müsse auch die Zielführung beachtet werden, es sollen möglichst ganze Tage für das Impfen eingeplant werden. So werde also nach Branchen und Größe priorisiert und Betriebe bevorzugt, wo keine Abstände eingehalten werden können, wie beispielsweise in der Nahrungsmittelproduktion. Weitere logistische Herausforderungen, wie andere Gesundheitsuntersuchungen müssen ebenfalls koordiniert werden.

Grundsätzlich stehen die Betriebsärzt:innen den Entwicklungen bezüglich der Corona-Impfungen in Betrieben allerdings positiv gegenüber.

Welche Voraussetzungen müssen die Betriebsärzt:innen erfüllen?

Das A und O bei den Corona-Impfungen ist das Impfmonitoring. Die Betriebsärzt:innen sind dafür verantwortlich ihre Daten täglich an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden, damit die Impfungen dort erfasst werden können. Die Anzahl der erbrachten Impfungen muss außerdem zu Abrechnungszwecken über die Online-Portale der Kassenärztlichen Vereinigungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt werden.  Hierfür wurden spezielle Internetportale eingerichtet, die eine Schnittstelle zum Impfquoten-Monitoring bedienen.  Zu den Daten, die digital übermittelt werden, gehören unter anderem der Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung) sowie die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Chargennummer).

Erst- und Folgeimpfungen sollen laut Bundesministerium für Gesundheit durch dieselbe Stelle erfolgen – also beide beim Betriebsarzt oder im Impfzentrum bzw. in der Vertragsarztpraxis. Dies ist entscheidend, um die komplexe Planung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen bestmöglich zu gewährleisten. Wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Impfung anbieten, ist somit auch der Termin für die Folgeimpfung mit einzuplanen und entsprechend über den Betriebsarzt zu organisieren. Die Beschäftigten können für die Zweitimpfung nicht an ein Impfzentrum oder den Hausarzt verwiesen werden.

Erfahren Sie mehr zum Corona-Impfmonitoring in unserem Beitrag zur digitalen Impfsurveillance in unserem Magazin.

Wer trägt die Kosten für die Corona-Impfung im Betrieb?

Die wohl wichtigste Frage ist, wer für die Kosten der Corona-Impfung im Betrieb aufkommt. Die gute Nachricht ist, dass der Impfstoff sowie die Verbrauchsmaterialien vom Bund bezahlt werden. Auf Arbeitgeber:innen kommen somit keine weiteren Kosten zu. Die Betriebsärzte werden dabei in derselben Höhe wie Vertragsärzte über den Bund vergütet.

Die Abrechnung der ärztlichen Leistung erfolgt über ein einfaches Online-Portal der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), in deren Bezirk der Betriebsarzt seinen bzw. die Betriebsärztin ihren Sitz hat. Betriebsärzt:innen können einfach die Summe der in einem bestimmten Monat erbrachten Impfungen eingeben und so abrechnen.

Nach derzeitigem Stand können Betriebsärzt:innen die Impfstoffe über die Apotheken beziehen. Die Bestellungen erfolgen jeweils standortbezogen und müssen auf einem blauen Privatrezept in der Apotheke eingehen. Wie bei den Kassenärzten müssen die Impfstoffe auf den Rezepten dosisbezogen und impfstoffspezifisch bestellt werden. Bezüglich der Impfstoffbeschaffung ist ungefähr mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit zu rechnen. Termine für ihre Beschäftigten sollten Arbeitgeber:innen also schon frühzeitig planen.

Ausführlichere Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und den einzelnen Impfstoffen finden Sie in unserem Magazinbeitrag zum Thema Corona-Impfungen in Unternehmen.

Der digitale Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Der EU-weit vereinbarte digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung zum weiter gültigen gelben Impfheft aus Papier. Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff sollen zukünftig auch personalisiert digital auf dem Smartphone der Geimpften gespeichert werden können.

Generiert wird der digitale Impfnachweis in der Arztpraxis oder im Impfzentrum. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können. 

Das Impfzertifikat (QR-Code) kann dann z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt werden. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Der digitale Impfnachweis ist zusätzlich kryptographisch vor Veränderungen geschützt. Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer

Der digitale Impfpass soll dann EU-weit anerkannt werden, Deutschland ist eines der ersten sieben Länder, die schon mit der Ausstellung des digitalen Impfzertifikates begonnen haben.

Welche Möglichkeiten bietet Saneware um die Gesundheit von Beschäftigten zu fördern?

Die Fehlzeiten-Analyse ist ein wichtiges Instrument des digitalen Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Denn, wer die Ursachen für die Fehlzeiten in seinem Unternehmen kennt, kann durch entsprechende Maßnahmen systematisch für die Gesundheit der Mitarbeiter:innen sorgen.

Mit der Saneware Software behalten sie daher jederzeit die wichtigsten Kennzahlen in Echtzeit im Blick. Fehlzeiten werden täglich importiert und nach gewünschten Merkmalen wie Geschlecht, Kostenstelle oder Standort visuell ansprechend für Sie dargestellt.

Mit dem Produkt „Saneware -BGM“ bieten wir Ihnen eine browserbasierte, smarte und moderne Software zur Umsetzung des gesamten digitalen Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Ihrem Unternehmen an.

Bei Fragen rund um das Thema BGM, von der Beratung bis zur Implementierung stehen unsere Fachexperten Ihnen gerne zur Verfügung.

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