Digitale Impfsurveillance – Worauf Unternehmen jetzt achten sollten
Die Geschwindigkeit bei den Corona-Impfungen nimmt immer weiter zu. Ab Juni sollen ebenfalls auch Betriebsärzt:innen die Impfungen verabreichen dürfen. Weiterhin stehen neue Freiheiten und Lockerungen für geimpfte Personen in Aussicht. Dies soll vor allem durch den digitalen Impfpass möglich werden. Der digitale Impfpass wird für die gesamte EU gültig sein. In Deutschland ist nun mittlerweile fast jeder zweite Erwachsene mindestens einmal gegen Corona geimpft worden. Im Zuge der Corona-Impfungen wurde nun auch die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ins Leben gerufen. In dieser Verordnung ist auch die digitale Impfsurveillance festgehalten.
Die digitale Impfsurveillance als wichtiger Bestandteil des Impfmonitorings
Bei der KV-Impfsurveillance (Surveillance steht englisch für Überwachung) handelt es sich um ein durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Forschungsprojekt. Ziel des Projekts ist die Aufbereitung und die Bereitstellung von Daten für die Akteure der Impfprävention. Insgesamt sind 17 Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) daran beteiligt. So werden durch die Impfsurveillance grundsätzlich alle anonymisierten Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zu Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen impfvermeidbarer Erkrankungen an das RKI übermittelt.
Da für die COVID-19-Impfung von den Bundesländern zentrale Impfstellen und mobile Teams eingerichtet sind, stehen ebendiese Abrechnungsdaten für die digitale Impfsurveillance nicht zur Verfügung. Jedoch ist es essentiell die Impfinanspruchnahme im Blick zu behalten, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe bewerten zu können. Daher wurde mit der Umsetzung der COVID-19-Impfung eine digitale Impfquotenerfassung aufgebaut, mit der die Daten aus den Impfzentren täglich übermittelt werden können
Impfsurveillance gem. § 4 – Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
„Im Rahmen der Impfsurveillance gem. § 4 CoronaImpfV sollen die Impfzentren, einschließlich der bei ihnen angegliederten mobilen Impfteams, beauftragten Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und beauftragten Betriebsärzte oder die durch Landesrecht bestimmte Stelle haben täglich folgende Angaben nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes an das Robert Koch-Institut zu übermitteln:
- Patienten-Pseudonym
- Geburtsmonat und -jahr
- Geschlecht
- fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person
- Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums
- Datum der Schutzimpfung
- Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung)
- impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname)
- Chargennummer
- Grundlage der Priorisierung nach den §§ 2 bis 4.“
Über die Impfsurveillance kann durch pseudonymisierte, ambulante Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten die Inanspruchnahme der Impfungen bestimmt und überwacht werden.
Digitales Impfquotenmonitoring als Unterstützung für die digitale Impfsurveillance
Das System des digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) steht für alle Impfstellen zur Verfügung, die außerhalb des Regelsystems Impfleistungen gegen COVID-19 erbringen.
Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in den Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams. Autorisiertes Personal der Impfzentren und Impfteams können über die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring“ die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln. Dort werden im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und können täglich abgerufen werden.
Weiterhin fließen die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte ein, die täglich an die KBV übermittelt und von dort ebenfalls täglich vom RKI abgerufen werden.
Grundlage für die Datenerhebung ist das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Bislang nutzen allerdings noch nicht alle Bundesländer das digitale Impfmonitoring, sondern übermitteln zum Teil aggregierte Daten per E-Mail. Dieser aggregierte Datensatz beinhaltet Angaben zur Impfindikation, den verwendeten Impfstoff und ob es sich um die 1. oder 2. Impfung handelt.
Welche Vorteile bringt der digitale Impfpass ab Ende Juni?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff sollen zukünftig auch personalisiert digital auf dem Smartphone der Geimpften gespeichert werden können.
Generiert wird der digitale Impfnachweis in der Arztpraxis oder im Impfzentrum. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.
Das Impfzertifikat (QR-Code) kann dann z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt werden. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum. Der digitale Impfnachweis ist zusätzlich kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Der digitale Impfpass soll dann EU-weit anerkannt werden, Deutschland ist eines der ersten sieben Länder, die schon mit der Ausstellung des digitalen Impfzertifikates begonnen haben.
Mit geeigneter Impf-Software immer alle Zahlen im Blick
Um immer au Laufenden zu bleiben, bietet sich ein interaktives Dashboard für die digitale Impfsurveillance an, um alle relevanten Kennzahlen abzubilden und auswertbar zu machen.
So können Arbeitgeber:innen ganz bequem den Impfstatus im Unternehmen überblicken. Über eine geeignete Software Lösung wäre es ebenfalls ratsam auch nach Abteilungen, Standorten, Geschlecht und Alter unterscheiden zu können. So können Arbeitgeber:innen, sowie Betriebsärzt:innen nachvollziehen, welche Impfstoffe geimpft wurden, welche zu bestellen sind oder auch ggf. andere wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen.
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