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Finanzielle Förderung für ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement

von Laura Einnolf – 9. November 2020

Soll auch Ihr Unternehmen von einem professionellem betrieblichen Gesundheitsmanagement profitieren? Welche Möglichkeiten Sie haben und wie es um die finanzielle Förderung steht erfahren Sie in diesem Beitrag. Neben den positiven Effekten für Mitarbeiter*innen und Unternehmen erhalten Sie hohe Zuschüsse für Präventionskurse durch die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass diese Kurse den Anforderungen des §20 SGB V entsprechen. Für viele weitere Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement sieht der Gesetzgeber zudem steuerliche Entlastungen nach §3 Nr. 34 EStG vor (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2020).

Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die finanzielle Förderung der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten (vgl. GKV-Spitzenverband 2020).

Alle Angebote einer Krankenkasse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen je nach Bedarf allen Beschäftigten des Betriebes zur Verfügung.

Finanzielle Förderungsmöglichkeiten im Überblick

  • Finanzielle Förderung der Krankenkassen §§ 20 & 20b SGB V
  • Einkommenssteuerbefreiung nach 3 Nr. 34 EStG
  • Europäischer Sozialfonds

Finanzielle Förderung der gesetzlichen Krankenkassen nach §§20 & 20b SGB V

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Förderung zu erhalten. Eine solche Hilfe wird in der Regel nur von einer gesetzlichen Krankenkasse angeboten, sofern ein Teil der Belegschaft auch bei dieser Kasse versichert ist. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen und gehen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag, der im Sozialgesetzbuch V §20 festgelegten Aufgaben in der Prävention nach.

Welche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden, ist im Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes festgelegt, wodurch eine hohe Qualität der Maßnahmen gewährleistet werden soll. Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

Eine finanzielle Förderung muss im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Einkommenssteuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG

Nicht nur die Krankenkassen können die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen. Auch Arbeitgeber*innen können ab dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro (bisher 500 €) für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiter*innen diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen (vgl. GKV-Spitzenverband 2020).

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Hierzu zählen z. B.:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V müssen nach einem festgelegten Verfahren vom GKV-Spitzenverband zertifiziert werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Kurse, die die primäre Prävention betreffen. Welche Kursangebote, dieser Zertifizierung entsprechen können Arbeitgeber*innen entweder der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes oder den Internetseiten der Krankenkassen entnehmen. Neben den o. g. zertifizierten Kursangeboten zählen auch gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben dazu, die den vom GKV-Spitzenverband nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V festgelegten Kriterien, den Anforderungen nach §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Eine Zertifizierung derartiger Maßnahmen ist nicht vorgesehen.

Danach sind von den zertifizierten Präventionskursen die verhaltensbezogenen Interventionen zu unterscheiden, die Arbeitgeber*innen im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können.

Betriebliche Gesundheitsförderung im Sinne des § 20b SGB V versteht sich als ein Prozess zum Aufbau und zur Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen im Betrieb, in dem auf der Grundlage einer Analyse der gesundheitlichen Situation Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung sowie verhaltensbezogene Maßnahmen zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils entwickelt werden (vgl. Bundesministerium für Gesundheit 2020).

Gemäß Leitfaden Prävention sind z.B. Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios, Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart, Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings ausgeschlossen, solange sie nicht mit Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen verknüpft sind.

Zusammengefasst ist die steuerliche Förderung durch §3 Nummer 34 EStG ist also möglich für:

  • von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift und
  • sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen.

Europäischer Sozialfonds

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht durch den Europäischer Sozialfond (ESF).

„Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds (ESF) ist das wich­tigs­te In­stru­ment der Eu­ro­päi­schen Uni­on zur För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die so­zia­le In­te­gra­ti­on“ (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020). Er dient zur Förderung von Beschäftigungsprojekten auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. In diesem Zusammenhang unterstützt der Fond auch Projekte bzw. Programme der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements.

Öffentliche und private Organisationen können sich bei den ESF-Verwaltungsbehörden in ihrem Land um eine Förderung bewerben (vgl. ebd.).

Welche Möglichkeiten bietet Saneware um die Gesundheit von Beschäftigten zu fördern?

Die Fehlzeiten-Analyse ist ein wichtiges Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Denn, wer die Ursachen für die Fehlzeiten in seinem Unternehmen kennt, kann durch entsprechende Maßnahmen systematisch für die Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen.

Mit der Saneware Software behalten sie daher jederzeit die wichtigsten Kennzahlen in Echtzeit im Blick. Fehlzeiten werden täglich importiert und nach gewünschten Merkmalen wie Geschlecht, Kostenstelle oder Standort visuell ansprechend für Sie dargestellt.

Mit dem Produkt „Saneware -BGM“ bieten wir Ihnen eine browserbasierte, smarte und moderne Lösung zur Umsetzung des gesamten Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Ihrem Unternehmen an.

Bei Fragen rund um das Thema BGM, von der Beratung bis zur Implementierung stehen unsere Fachexperten Ihnen gerne zur Verfügung.

Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit (2020): Betriebliche Gesundheitsförderung – Steuerliche Vorteile. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html, letzter Zugriff: 22.10.20

GKV Spitzenverband (2020): Betriebliche Gesundheitsförderung. Verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/bgf/BGF_s.jsp, Letzter Zugriff: 22.10.20

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2020): Europäischer Sozialfonds für Deutschland. Verfügbar unter: https://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html, Letzter Zugriff: 22.10.20

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