Unterschied BEM und Krankenrückkehrgespräch einfach erklärt – das müssen Sie wissen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Krankenrückkehrgespräche – ist das nicht das Gleiche? Die kurze Antwort: Nein. Und es ist wichtig, beides deutlich voneinander abzugrenzen, um rechtlich und unternehmerisch sicher zu handeln. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wo genau die Unterschiede liegen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist BEM und was sind Krankenrückkehrgespräche?
- Unterschiede im Überblick
- BEM vs. KRG: Die Unterschiede im Detail
- Die größten Missverständnisse in der Praxis
- Häufige Fragen
Die Basics: Was ist BEM und was sind Krankenrückkehrgespräche?
BEM und Krankenrückkehrgespräche sind beides Elemente des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), die sich jedoch deutlich unterscheiden.
Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein im Sozialgesetzbuch (§ 167 Absatz 2 SGB IX) geregelter Prozess. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn diese innerhalb von zwölf Monaten mindestens sechs Wochen am Stück oder insgesamt krankheitsbedingt fehlen.
Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer neuen Erkrankung vorzubeugen und dadurch den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.
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Was sind Krankenrückkehrgespräche?
Krankenrückkehrgespräche (KRG) sind ein Instrument des Fehlzeitenmanagements. Sie führen diese Gespräche, wenn Mitarbeitende nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit zurückkehren. Die Rahmenbedingungen dafür legen Sie selbst fest: Sie als arbeitgebendes Unternehmen entscheiden, nach welchen Abwesenheiten Sie Ihre Mitarbeitenden zum KRG einladen.
Ziel von Krankenrückkehrgesprächen ist, einen offenen Austausch über die Abwesenheit zu schaffen. Warum waren Ihre Mitarbeitenden krank? Und was können Sie als Unternehmen tun, um weitere Abwesenheiten zu verhindern?
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Die Unterschiede im Überblick: So unterscheiden sich BEM-Gespräche und Krankenrückkehrgespräche
| BEM | KRG | |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | §167 Abs. 2 SGB IX | keine gesetzliche Regelung |
| Verpflichtung | verpflichtend für Arbeitgeber, freiwillig für Mitarbeitende | freiwillig für Arbeitgeber, verpflichtend für Mitarbeitende |
| Ziel | Wiedereingliederung & langfristige Sicherung | Ursachenklärung & Prävention |
| Auslöser | 6 Wochen AU in 12 Monaten (am Stück oder insgesamt) | durch Arbeitgeber frei festgelegter Schwellwert |
| Personen | Mitarbeiter:in, BEM-Team, Betriebsarzt, ggf. weitere Personen | Mitarbeiter:in, Führungskraft, evtl. später Betriebsrat |
| Betriebsrat | Mitbestimmungsrecht, ggf. Beteiligung an Gesprächen | Kein Mitbestimmungsrecht, ggf. Beteiligung an Gesprächen |
| Dokumentation | Muss revisionssicher dokumentiert werden | Arbeitgeber entscheidet über Art & Umfang der Dokumentation |
| Maßnahmen | Individuelle Maßnahmen, eng verbunden mit BGM-Maßnahmen | Allgemeine Maßnahmen zur Fehlzeitenprävention, z. B. Gesundheitsaktionen |
BEM vs. KRG: Die Unterschiede im Detail
Verpflichtend vs. freiwillig
Als arbeitgebendes Unternehmen sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten mindestens sechs Wochen am Stück oder insgesamt krankheitsbedingt fehlen. Ihre Mitarbeitenden hingegen können frei entscheiden, ob sie diese Einladung annehmen.
Anders beim Krankenrückkehrgespräch: Als Unternehmen entscheiden Sie frei, wann und ob Sie Ihren Mitarbeitenden ein Krankenrückkehrgespräch anbieten. Wenn Sie ein Gespräch anbieten, sind Ihre Mitarbeitenden jedoch verpflichtet, diese Einladung auch anzunehmen.
Auch die damit verbundenen gesetzlichen Pflichten unterscheiden sich deutlich: Beim BEM müssen Sie Vorschriften zur Dokumentation und zu beteiligten Personen befolgen. Bei Krankenrückkehrgesprächen haben Sie dabei deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Wiedereingliederung vs. Prävention
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein ganzer Prozess. Er dient dazu, Ihren Mitarbeitenden den Start nach längerer Krankheit zu erleichtern und den Arbeitsplatz langfristig zu sichern.
Anders ist es beim Krankenrückkehrgespräch: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Prozess. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen nach dem Gespräch folgen. Dabei geht es vielmehr um frühzeitige Prävention: Speziell bei der betroffenen Person, aber auch im ganzen Unternehmen.
Individuell vs. kollektiv
Während es beim BEM stets um individuelle Maßnahmen für eine einzelne Person geht, ist das Fehlzeitenmanagement rund um die Krankenrückkehrgespräche eher kollektiv. Anstatt Veränderungen speziell für eine:n einzelne:n Mitarbeiter:in umzusetzen, planen Sie Maßnahmen für ganze Abteilungen oder sogar das ganze Unternehmen.
Maßnahmen im BEM sind zum Beispiel Anpassungen der Arbeitszeit, eine ergonomisch angepasste Arbeitsplatzausstattung oder eine Anpassung des Aufgabenbereichs.
Maßnahmen im Rahmen des Fehlzeitenmanagements sind dagegen Sportangebote oder Gesundheitskurse für alle Mitarbeitenden.
Extern gefördert vs. eigene Finanzierung
Grundsätzlich tragen Sie als arbeitgebendes Unternehmen die Kosten für beides: BEM und KRG. Während Sie beim Fehlzeitenmanagement rund um die Krankenrückkehrgespräche in der Regel jedoch alle Kosten allein tragen müssen, können Sie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement externe Unterstützung mit einbeziehen. Dazu zählen beispielsweise externe Beratungsangebote oder Programme der Krankenkassen.
BGM-Wissen:
Unterstützung für Ihr BEM & BGM: Hier erfahren Sie, welche finanziellen Vorteile Sie für Ihr Gesundheitsmanagement nutzen können.
BEM-Team vs. Gespräch mit der Führungskraft
Während beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein ganzes BEM-Team beteiligt ist, finden Krankenrückkehrgespräche in der Regel nur zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:in statt. Auch der Betriebsrat ist bei KRG nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Person dabei.
Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement hat der Betriebsrat dagegen ein Mitbestimmungsrecht, insbesondere bei der Einführung und Ausgestaltung. Auf Wunsch des bzw. der Mitarbeiter:in kann er auch bei den BEM-Gesprächen dabei sein.
Die größten Missverständnisse in der Praxis
Sie sehen: BEM und KRG unterscheiden sich deutlich. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen – und in deren Folge zu falschen Umsetzungen. Damit Ihnen das nicht passiert, räumen wir hier mit den drei größten Missverständnissen auf.
Missverständnis 1: „Ein Rückkehrgespräch reicht doch – das ist ja quasi schon BEM.“
- Falsch
Ein KRG kann ein gutes Mittel sein, um frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Es ersetzt aber niemals das BEM, sobald die gesetzliche Schwelle von sechs Wochen Krankheitszeit überschritten ist. Ersetzen Sie das BEM durch ein Gespräch mit der Führungskraft, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben und riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen, etwa im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
Missverständnis 2: „Im Rückkehrgespräch können wir auch über Diagnosen und Behandlungen sprechen.“
- Heikel
Das KRG ist kein medizinisches Gespräch. Hier Gesundheitsdaten zu erfragen oder zu dokumentieren, kann zu datenschutzrechtlichen Problemen führen – insbesondere, wenn Sie das ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person machen.
Missverständnis 3: „Ein Gespräch reicht – wir müssen nicht groß dokumentieren.“
- Kommt darauf an
Bei Krankenrückkehrgesprächen gibt es keine Pflicht zur Dokumentation. Sie entscheiden selbst, was Sie wie dokumentieren. Bei BEM-Gesprächen sieht das anders aus: Dort ist eine revisionssichere Dokumentation Pflicht. Zum Schutz der Beteiligten und als Nachweis im Streitfall. Hier hilft eine BEM-Software wie Saneware.
BEM & KRG: Mitarbeitergespräche effizient und sicher planen und dokumentieren
Egal ob Pflicht oder nicht: Beide Arten der Gespräche können zu mehr Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und dadurch auch zu mehr Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.
Mit Saneware planen und führen Sie alle Gespräche effizient: Die Software für Mitarbeitergespräche unterstützt Sie bei der sicheren Dokumentation und erinnert Sie automatisch, wenn BEM-Gespräche anstehen.
Häufige Fragen rund um den Unterschied zwischen BEM und KRG
Das Rückkehrgespräch ist ein freiwilliges Führungsinstrument eines Unternehmens. Es dient dazu, über mögliche Ursachen ins Gespräch zu kommen. Das BEM ist dagegen ein gesetzlich geregelter Prozess, den Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden nach längerer Erkrankung (mehr als sechs Wochen in 12 Monaten) anbieten müssen.
Nein – zumindest nicht in einem Gespräch. Beide Formate haben unterschiedliche Ziele, Regeln und Datenschutzanforderungen. Ein KRG kann ein guter erster Schritt sein, aber sobald die Voraussetzungen erfüllt sind (mehr als sechs Wochen AU in 12 Monaten), muss das BEM als eigener Prozess mit separatem Ablauf und eigener Einladung gestartet werden.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein ganzheitliches Konzept zur Förderung von Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden im Unternehmen. Dazu gehören viele verschiedene Bestandteile – auch das BEM und KRG.