Welche Kriterien muss eine rechtskonforme BEM-Betriebsvereinbarung erfüllen?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine wichtige, im deutschen Gesetz verankerte Maßnahme, um Mitarbeiter:innen mit wiederholten Arbeitsausfällen erneut zur vollen Arbeitsfähigkeit zu führen.
Am Anfang dieses Prozesses steht die BEM-Betriebsvereinbarung. Die Rechtssicherheit dieser Vereinbarung ist für Arbeitgeber:innen von hoher Bedeutung, um Kosten, Geld und Nerven zu sparen.
In diesem Magazinartikel erfahren Sie, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, um die Rechtssicherheit Ihres Prozesses zu garantieren.
Außerdem erhalten Sie ein Gratismuster einer rechtskonformen BEM-Betriebsvereinbarung, mit dem Sie Ihr BEM-Management auf einer soliden Grundlage aufbauen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine BEM-Betriebsvereinbarung?
- Welche Ziele hat eine BEM-Betriebsvereinbarung?
- Welche Grundsätze gelten für eine BEM-Betriebsvereinbarung?
- Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen?
- Welche Personen und Stellen sind beteiligt?
- Wie erfülle ich alle Kriterien, um Rechtssicherheit zu garantieren?
Was ist eine BEM-Betriebsvereinbarung?
Eine BEM-Betriebsvereinbarung enthält die Grundvoraussetzungen und Eckpunkte für den BEM-Prozess in Ihrem Unternehmen. Hier werden Ziele, Grundsätze, gesetzliche Voraussetzungen und beteiligte Stellen und Personen festgelegt.
Außerdem werden Einleitungskriterien des BEM-Verfahrens definiert, sowie der zukünftige Ablauf festgehalten.
Auch der Datenschutz, welcher laut §87 Abs. 1 Nr. 6 nur durch Mitbestimmung durch den Betriebsrat rechtskonform möglich ist, sollte bereits in der BEM-Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Dieser Artikel wird sich nicht genauer mit gesetzlichen Details des Datenschutzes befassen. Sollten Sie diesbezüglich Interesse haben, dann informieren Sie sich gerne in unserem Magazinbeitrag über Datenschutz dazu, was es zu beachten gilt.
Welche Ziele hat eine BEM-Betriebsvereinbarung?
Die erfolgreiche Wiedereingliederung der Mitarbeiter:innen in den betrieblichen Arbeitsalltag ist das Hauptziel der BEM-Vereinbarung als auch des BEM-Verfahrens.
Damit verbunden ist der Erhalt des Arbeitsverhältnisses und Überwindung von bestehenden Arbeitsunfähigkeiten.
Hierzu muss auf die besonderen und vielfältigen Bedingungen geachtet werden, welche die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter:innen erfordert oder verursacht.
Die stetige Verbesserung der Arbeit und die Persönlichkeitsentwicklung sind genauso Ziel wie die qualifikationsgerechte Beschäftigung.
Welche Grundsätze gelten für eine BEM-Betriebsvereinbarung?
Grundsätzlich gilt, dass der/die Arbeitgeber:in sich unaufgefordert und ohne Antrag an die betroffenen Mitarbeiter:innen wendet.
Es gilt, über Inhalt und Ablauf des Verfahrens zu informieren und zu einem Informationsgespräch einzuladen.
Die Teilnahme der Arbeitnehmer:innen ist, in allen Stadien des Verfahrens, freiwillig und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Die Zustimmung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, auch während des Verfahrens vom Arbeitnehmer abgebrochen werden.
Wichtig: Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus 2009 ist ein BEM-Verfahren als „unverstellter, verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess” zu gestalten.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen?
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, in der Summe eines Kalenderjahres, dann ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement für die Arbeitgeberseite verpflichtend.
Die gesetzliche Regelung finden Sie im neunten Sozialgesetzbuch unter §167 Abs. 2 SGB IX.
Der Gesetzgeber steht den Arbeitnehmer:innen während des BEM-Verfahrens, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, eine gesonderte Schwerbehindertenvertretung laut §176 des SGB IX zu.
Die betroffenen Mitarbeiter:innen sind über Art und Umfang der hierfür erhobenen Daten zu informieren und das Verfahren ist in Einklang mit der DSGVO zu gestalten.
Seitdem § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX im Jahr 2021 geändert wurde, kann der Arbeitnehmende zusätzlich eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen. Das kann beispielsweise der eigene Rechtsanwalt sein.
Welche Personen und Stellen sonst noch beteiligt sein können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Personen und Stellen sind beteiligt?
Arbeitgeber:in
Sie sind grundsätzlich zur Einleitung und Durchführung der Betrieblichen Eingliederung verpflichtet. Stellvertretend kann ein/e BEM-Beauftragte/r benannt werden.
Betroffene/r Arbeitnehmer:in
Die Mitarbeiter:innen können freiwillig am BEM-Verfahren und angebotenen Maßnahmen teilnehmen. Wie bereits erwähnt, sind Ihre Mitarbeiter:innen berechtigt eine Vertrauensperson seiner/ihrer Wahl am Prozess zu beteiligen.
BEM-Beauftragte/r
Der oder diejenige führt die Gespräche mit der betroffenen Person. Gemeinsam werden Maßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung erarbeitet. Diese Schnittstelle zwischen Betriebsleitung und Arbeitnehmer:innen zeichnet sich vor allem durch eine vertrauensvolle Arbeitsweise aus.
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung sind an BEM-Verfahren zu beteiligen und darüber in Kenntnis zu setzen. Dies gilt für alle Fälle, außer, die betroffene Person lehnt dies ab. Ihnen stehen Leserechte zu. Außerdem dürfen Sie Status und Verfahrensablauf einsehen.
HR-Business-Partner
Diese Stelle ist für den Versand von Informationsschreiben und ggf. der Koordination der Gesprächstermine zuständig. Sie nehmen nicht an den Gesprächen teil und erhalten auch keine Einsicht in die Gesprächsprotokolle. Die Teilnahmeerklärung darf von dieser Stelle zur Personalakte hinzugefügt werden. Andere Dokumente werden jedoch ausschließlich in einer separaten BEM-Akte geführt.
Vorgesetzte
Der oder die Vorgesetzte der betroffenen Mitarbeiter:innen wird über das Bestehen eines BEM-Verfahrens informiert. Sie erhalten jedoch keinen Einblick in den Inhalt. Auf Wunsch der betroffenen Mitarbeiter:innen kann der oder die Vorgesetzte am Verfahren beteiligt werden.
Wie erfülle ich alle Kriterien, um Rechtssicherheit zu garantieren?
Die rechtskonforme Gestaltung einer BEM-Betriebsvereinbarung ist, aufgrund der komplexen Anforderungen, ein zeitintensiver Prozess.
In diesem Magazinbeitrag haben wir für Sie einige Bestandteile einer rechtssicheren BEM-Betriebsvereinbarung skizziert.
Achtung!
Ein rechtskonformer BEM-Prozess umfasst noch weitere Bestandteile:
- Einleitung des BEM
- Durchführung des BEM
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen