Gefährdungsbeurteilung
Definition: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Arbeitsrisiken zu minimieren und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzulegen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§5 ArbSchG, §6 ArbSchG). Sie bildet die Grundlage für alle Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz dienen.
Durch die regelmäßige Bewertung von Arbeitsbedingungen und potenziellen Risiken können präventive Maßnahmen entwickelt werden, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychische Belastungen zu vermeiden.
Unternehmen sind verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung systematisch und regelmäßig durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wie häufig die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss.
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung folgt in der Regel einem strukturierten Ablauf, um systematisch Gefahrenquellen zu identifizieren und zu minimieren:
- Ermittlung der Gefährdungen: Zunächst werden alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten analysiert, um potenzielle Gefährdungen zu erkennen. Dazu gehören physische, chemische, biologische und psychische Belastungsfaktoren.
- Bewertung der Risiken: Nachdem die Gefahren identifiziert wurden, erfolgt die Bewertung der Risiken. Dabei wird eingeschätzt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefährdung eintritt und welche potenziellen Folgen diese haben könnte.
- Festlegung von Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, die darauf abzielen, die identifizierten Gefährdungen zu reduzieren oder zu eliminieren. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personeller Natur sein.
- Durchführung der Maßnahmen: Die festgelegten Schutzmaßnahmen werden umgesetzt. Dazu gehören unter anderem technische Lösungen, wie Schutzvorrichtungen an Maschinen, organisatorische Maßnahmen wie Schichtpläne oder Schulungen der Mitarbeitenden.
- Überprüfung der Wirksamkeit: Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft, ob diese wirksam sind und ob sich die Gefährdungssituation verbessert hat. Bei Bedarf werden weitere Anpassungen vorgenommen.
- Dokumentation: Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu belegen. Dies umfasst sowohl die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung als auch die durchgeführten Maßnahmen.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Instrument im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sie trägt maßgeblich dazu bei, gesundheitliche Risiken im Arbeitsumfeld zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu entwickeln, die die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig schützen. Einige zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung im BGM sind:
- Frühzeitige Risikoerkennung: Durch eine kontinuierliche Überprüfung der Arbeitsbedingungen können Risiken frühzeitig erkannt und gezielt adressiert werden. Dies minimiert langfristig krankheitsbedingte Ausfallzeiten und steigert die Gesundheit der Belegschaft.
- Maßgeschneiderte Präventionsstrategien: Die Gefährdungsbeurteilung liefert wertvolle Daten, um präventive Maßnahmen besser an die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens anzupassen. Dies umfasst sowohl physische Präventionsmaßnahmen als auch Angebote zur Stressreduktion und psychischen Gesundheit.
- Rechtskonforme Arbeitsgestaltung: Die systematische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hilft Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und BGM gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Das Zusammenspiel von Gefährdungsbeurteilung und BGM stellt sicher, dass Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gezielt dort greifen, wo sie benötigt werden.
Verwandte Themen:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Psychische Gefährdungsbeurteilung