BEM-Beteiligte
Definition: BEM-Beteiligte sind alle Personen und Institutionen, die am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beteiligt sind, um erkrankte Mitarbeitende schrittweise und nachhaltig in das Arbeitsleben zurückzuführen. Sie arbeiten eng zusammen, um individuelle Lösungen für den Beschäftigten zu finden.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich verankerter Prozess, der darauf abzielt, Mitarbeitende nach einer längeren Erkrankung erfolgreich und gesundheitsfördernd in den Arbeitsalltag zurückzuführen. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist das BEM für Unternehmen verpflichtend, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Wer sind die BEM-Beteiligten?
Die BEM-Beteiligten setzen sich in der Regel aus verschiedenen Akteuren zusammen, die je nach individueller Situation und Unternehmensstruktur variieren können. Zu den typischen Beteiligten gehören:
- BEM-Berechtigte:r
Im Mittelpunkt des BEM steht der erkrankte oder beeinträchtigte Mitarbeitende. Diese Person entscheidet, ob sie am BEM teilnimmt und welche Maßnahmen sie umsetzen möchte. Der Erfolg des BEM hängt stark davon ab, wie offen und aktiv sich Betroffene in den Prozess einbringen. - Betriebsrat / Personalrat
Der Betriebsrat nimmt bei Bedarf eine unterstützende Rolle ein, insbesondere bei der Wahrung der Rechte und Interessen des Mitarbeitenden. Er sorgt dafür, dass das BEM fair und transparent verläuft und keine Benachteiligung entsteht. Eine Beteiligung des Betriebsrats ist notwendig, wenn der Mitarbeitende zustimmt. - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft, ob der Arbeitsplatz sicher ist und unterstützt bei der Anpassung des Arbeitsplatzes an die gesundheitlichen Bedürfnisse des Mitarbeitenden. Sie hilft, Risiken für erneute Arbeitsunfähigkeit zu minimieren. - Betriebsarzt
Der Betriebsarzt hat eine zentrale Funktion im BEM. Er bewertet die gesundheitlichen Einschränkungen und gibt Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung, zu möglichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und zur Belastungsfähigkeit des Mitarbeitenden. Sein Fachwissen trägt maßgeblich zur Beurteilung bei, welche Arbeitsbedingungen gesundheitlich unbedenklich sind. - Personalabteilung / BEM-Team
Die Personalabteilung koordiniert den BEM-Prozess, lädt die beteiligten Akteure zu Gesprächen ein und dokumentiert den Ablauf. Sie sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und steht in engem Kontakt mit dem Mitarbeitenden, um den Prozess transparent zu gestalten. - Schwerbehindertenvertretung
Wenn der Mitarbeitende schwerbehindert oder gleichgestellt ist, hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) das Recht, am BEM-Verfahren teilzunehmen. Sie unterstützt den Betroffenen dabei, dass die speziellen Rechte und Bedürfnisse von schwerbehinderten Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Dies umfasst unter anderem den Erhalt des Arbeitsplatzes und die barrierefreie Gestaltung des Arbeitsumfelds. - Persönliche Vertrauensperson
Jeder BEM-Berechtigte kann auf Wunsch eine persönliche Vertrauensperson an den BEM-Gesprächen beteiligen. Die Vertrauensperson ist vollkommen frei wählbar z.B. Familienmitglied, Freund, Kollege, Anwalt, Arzt oder geistlicher Beistand.
Wichtig:
Der BEM-Berechtigte hat das Recht, jeden Beteiligten abzulehnen. Das gesamte BEM basiert auf Freiwilligkeit und Zustimmung des Berechtigten.
Funktion und Zusammenarbeit der BEM-Beteiligten
Die effektive Zusammenarbeit der BEM-Beteiligten ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Jede beteiligte Person oder Institution bringt spezifisches Fachwissen ein, um die bestmögliche Lösung für den betroffenen Mitarbeitenden zu finden:
- Kooperative Entscheidungsfindung: Die BEM-Beteiligten erarbeiten gemeinsam mit dem Mitarbeitenden individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Dazu gehören mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes, eine schrittweise Wiedereingliederung (Stufenweise Wiedereingliederung) oder die Änderung von Arbeitszeiten.
- Wahrung der Vertraulichkeit: Ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit ist der vertrauliche Umgang mit den gesundheitlichen Informationen des Mitarbeitenden. Alle BEM-Beteiligten sind verpflichtet, persönliche und medizinische Daten diskret zu behandeln, um den Datenschutz zu gewährleisten.
- Individuelle Lösungsansätze: Da jede Erkrankung und Situation individuell ist, müssen die BEM-Beteiligten flexible und maßgeschneiderte Maßnahmen entwickeln. Dies kann eine Veränderung der Arbeitsumgebung, ergonomische Anpassungen oder auch psychische Unterstützungsmaßnahmen umfassen.
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