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Diese 3 Erkrankungen sind die Hauptgründe für BEM

von Laura Einnolf – 16. August 2021

In der letzten Woche wurden die rechtlichen Grundlagen und Vorrausetzungen, sowie die Vorteile des BEM in unseren Fachartikeln beleuchtet. 

Doch welche Erkrankungen führen überhaupt erst dazu, dass ein Betriebliches Eingliederungsmanagement notwendig wird? Und wirkt sich das fehlende BEM auf eine krankheitsbedingte Kündigung aus? Dies soll im Folgenden dargestellt werden.

Psychische Krankheiten am häufigsten verantwortlich für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten 

Für den Krankenstand verantwortlich sind laut TK-Gesundheitreport 2021, bei Betrachtung der Ergebnisse nach einer Zusammenfassung von Diagnosen in übergeordneten Erkrankungsgruppen beziehungsweise ICD-10-Diagnosekapiteln, insbesondere psychische Störungen, Atemwegserkrankungen, Krankheiten des Bewegungsapparats sowie Verletzungen.

Neben Erkrankungen des Muskel-Skelett- und des Atmungssystems haben vor allem Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Für Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen wurde laut TK-Gesundheitsreport (2021) im Jahr 2020 wieder ein Anstieg ermittelt. So ist laut Statista (2020) das Arbeitsausfallvolumen aufgrund psychischer Diagnosen im vergangenen Jahrzehnt um knapp 70 Prozent gestiegen.

Im Jahr 2019 dauerte laut BARMER (2020) eine Krankschreibung wegen psychischer Leiden im Bundesdurchschnitt rund 45 Tage

Ein möglicher Grund für die langen Fehlzeiten könnte die zeitintensive Behandlung und gegebenenfalls erforderliche stationäre Aufenthalt sein.

Aus dem TK-Gesundheitsreport 2021 geht hervor, dass sich die Arbeitsunfähigkeit zu einem überwiegenden Teil nur über kurze Zeiträume erstreckt, langfristige AU-Meldungen stellen eher eine Seltenheit.

In Anbetracht der dann im Einzelfall jedoch ausgesprochen langen Erkrankungsdauer entfällt ein erheblicher Anteil an allen gemeldeten Arbeitsunfähigkeitstagen auf diese relativ seltenen Arbeitsunfähigkeitsfälle. 

30,8 Prozent aller AU-Meldungen dauerten somit weniger als vier Tage. Mit 60,3 Prozent erstreckten sich insgesamt mehr als die Hälfte der Arbeitsunfähigkeitsfälle über maximal eine Woche. Diesen Fällen sind allerdings lediglich 13,4 Prozent der gesamten gemeldeten Fehlzeiten zuzuordnen. Auf 6 Prozent der Krankmeldungen entfallen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen mit 52,7 Prozent mehr als die Hälfte der gemeldeten Fehlzeiten.

Eine insbesondere bei Männern noch erheblich längere Arbeitsunfähigkeitsdauer zeigt sich bei Diagnosen von psychischen Erkrankungen, die bei Männern und Frauen im Jahr 2020 zu Krankschreibungen von durchschnittlich 52 beziehungsweise 47 Tagen führte. 

Erkrankungen des Bewegungsapparats belegten geschlechterübergreifend durchschnittlich 270 Fehltagen je 100 Versicherungsjahre und einem Anteil von 17,9 Prozent an den Gesamtfehlzeiten im Jahr 2020 den zweiten Rang der Krankheitsgruppen hinsichtlich der Fehlzeiten.

So lässt sich zusammenfassend sagen, dass für die Durchführung eines BEM hauptsächlich drei Arten von Diagnosen verantwortlich sind. Nämlich Arbeitsunfälle, psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Wirkt sich das fehlende BEM auf die krankheitsbedingte Kündigung aus?

Es stellt sich nun die Frage, ob sich ein fehlendes BEM in Fällen von längerer Arbeitsunfähigkeit auf eine krankheitsbedingte Kündigung auswirken kann?  

In der Betriebspraxis kann Arbeitnehmer:innen wegen lang andauernder Erkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen gekündigt werden. Allerdings hat die Rechtsprechung für die Wirksamkeit solch einer krankheitsbedingten Kündigung hohe Hürden aufgestellt. Eine dieser Hürden ist die Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Wird ein BEM nicht angeboten, kann die krankheitsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund bereits unwirksam sein.

Zunächst kommt es darauf an, ob sich der/die zu kündigende Arbeitnehmer:in auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen kann. Ist das nicht der Fall, macht das fehlende oder unzureichende BEM die krankheitsbedingte Kündigung nicht unwirksam. Genießt der/die Arbeitnehmer:in jedoch Kündigungsschutz nach dem KSchG, führt das in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess zu einer Umkehr der Beweislast. Das heißt, der/die Arbeit:geber:in muss darlegen und beweisen können, dass die krankheitsbedingte Kündigung auch bei einem BEM erfolgt wäre (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 10.12.2009, Az.: 2 AZR 400/08).

Arbeitgeber:innen sollten daher auf eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des BEM achten, um sich im Falle von krankheitsbedingten Kündigungen rechtsicher verhalten zu können.

Wie können lange Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Hilfe von BGM-Software vermieden werden?

Die oben genannten hauptsächlichen Erkrankungen können maßgeblich durch Arbeitgeber:innen reduziert werden. Mit der geeigneten BGM-Software von Saneware GmbH identifizieren Sie diese Fälle schon vorher und können bei Bedarf gezielt Maßnahmen ableiten und Vorkehrungen treffen.

Relevante BGM-Kennzahlen wie Gesundheitsquote, Dauer der Erkrankungen, Altersstruktur und Fehltage pro Mitarbeiter:in pro Jahr werden täglich importiert und können nach gewünschten Merkmalen wie Geschlecht, Kostenstelle oder Standort visuell ansprechend dargestellt werden.

Mit der BGM-Software können Sie außerdem anhand anonymer Umfragen Gründe für Absentismus, Unzufriedenheit oder individuelle Wünsche nach Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter:innen erheben, Maßnahmen daraus ableiten und evaluieren.

Sollte es trotzdem dazu kommen, dass eine Betriebliche Eingliederung (BEM) notwendig sein sollte, steuern Sie einfach bequem alle Prozesse des BEM über die BEM-Software von Saneware. Vom Einladungsschreiben bis hin zur Evaluation und Ablage in der digitalen BEM-Akte erleichtert Ihnen die Software die Arbeit.

Bei Fragen rund um die betriebliche Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen beraten unsere Fachexpert:innen Sie natürlich gerne! Nehmen Sie einfach Kontakt auf und wir unterstützen Sie in all Ihren Anliegen.

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