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Ihr BEM und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Was stimmt wirklich?

von Katja Uhde – 10. November 2023

Sie beschäftigen sich mit betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), aber immer wieder kommt es zu Unklarheiten inwiefern oder wie stark der Betriebsrat einbezogen werden muss. 

BEM-Verfahren führen zu produktiveren und gesunden Mitarbeiter:innen. Ein erfolgreicher Abschluss bedeutet für Sie, dass ein langzeiterkrankter Angestellter zurück zur vollen Produktivität geführt wurde. 

In der Sache erstrebenswert – wären da nicht einige Fallstricke. Datenschutz, Vertrauenspersonen oder der Betriebsrat. Deswegen informieren wir Sie in diesem Artikel über alles Wissenswerte, rund um das BEM in Verbindung mit Ihrem Betriebsrat. 


Inhaltsverzeichnis:

  1. Müssen Sie den Betriebsrat über anstehende BEM-Verfahren informieren?
  2. Was hat es mit dem Überwachungsrecht Ihres Betriebsrates auf sich?
  3. Gibt es bei BEM-Verfahren ein Mitbestimmungsrecht für Ihren Betriebsrat?
  4. Wo hat Ihr Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?
  5. Sie profitieren von einem freundlichen Betriebsklima
  6. Wie können Sie BEM-Verfahren einfacher und erfolgreicher durchführen?

Müssen Sie den Betriebsrat über anstehende BEM-Verfahren informieren?

Als Arbeitgeber:in ist es Ihre Pflicht den Betriebsrat zu informieren, sobald ein BEM-Verfahren im Unternehmen ansteht. Die Informationspflicht wurde in einem Rechtsurteil im Jahr 2012 über datenschutzrechtliche Bedenken gestellt. 

Sie müssen also den Betriebsrat über jede:n Mitarbeiter:in informieren, der oder die BEM-berechtigt ist. Die Pflicht ist gesetzlich verankert in §84 des SGB IX Absatz 1

Das Gesetz nennt Vertretungen, die am BEM-Verfahren zu beteiligen sind. Sie finden die verschiedenen Vertretungen in §93 des SGB IX. Auch den Betriebsrat.

Als BEM-berechtigt gelten Ihre Angestellten, sobald sie in einem Jahr länger als 6 Wochen erkrankt sind. Egal, ob dieser Zeitraum zusammenhängt oder nicht. 

Achtung!
Sie müssen Ihrem Betriebsrat alle Informationen zur Verfügung stellen, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Krankheitsgründe, genau Gehälter oder ein Jahresbericht über Erfolg oder Misserfolg Ihrer Maßnahmen gehören nicht dazu.

Über die Informationspflicht herrscht also Klarheit. Aber welche Rechte hat Ihr Betriebsrat sonst beim BEM-Verfahren?

Was hat es mit dem Überwachungsrecht Ihres Betriebsrates auf sich?

Ihr Betriebsrat hat laut § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Überwachungsrecht. Im ersten Absatz ist festgehalten, dass es die Aufgabe des Betriebsrates ist, darüber zu wachen, dass Gesetze, die zugunsten der Arbeitnehmer:innen erlassen wurden, eingehalten werden. 

Klingt kompliziert. Praktisch bedeutet das für Sie, dass der Betriebsrat berechtigt ist, zu kontrollieren, ob Sie sich an Ihre Verpflichtungen halten. 

Beispielsweise sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeiter:innen BEM-Verfahren anzubieten, falls die Fehlzeit 6 Wochen überschreitet. 

Sollten Sie das nicht tun, kann Ihr Betriebsrat ein BEM-Verfahren erzwingen. Das gleiche Recht besitzen auch der Personalrat und die zuständige Schwerbehindertenvertretung. Oft wird in diesem Zusammenhang von dem sog. “Initiativrecht” gesprochen. 

Außerdem müssen Sie Informations- und Einladungsschreiben an Ihren Betriebsrat weiterleiten. Sie können diese Hürde problemlos meistern, indem Sie rechtsgültige Mustereinladungen verschicken. 

Schlussendlich müssen Sie den Betriebsrat nur noch über Treffen unterrichten, denn hier endet das Überwachungsrecht des Betriebsrates.

Gibt es bei BEM-Verfahren ein Mitbestimmungsrecht für Ihren Betriebsrat?

Das Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrates wurde zuletzt durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2016 eingeschränkt. 

Die Pflichten des betrieblichen Eingliederungsmanagements gelten für Sie. Der Betriebsrat überschreitet seine rechtlichen Kompetenzen, falls er ein Mitbestimmungsrecht erzwingen will.

Wie bereits erwähnt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was verwendete Muster in Ihrem BEM-Verfahren betrifft. Alle Muster darf der Betriebsrat auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. 

Hier enden die rechtlich gesicherten Aufgaben, bei denen Ihr Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Die inhaltliche Ausgestaltung des BEM-Verfahrens müssen Sie nicht vor Vertretern des Betriebsrates rechtfertigen. 

Wissenswert!
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in BEM-Verfahren ist rechtlich umstritten. Bis dato gibt es keine richterliche Entscheidung, die ein klares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates vorschreibt. 

Wo hat Ihr Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?

Das BEM-Verfahren und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist ein komplizierter Sachverhalt. Klarheit herrscht aber darüber, wo Ihr Betriebsrat definitiv kein Mitspracherecht hat. 

Aufklärung

Sie müssen nicht Ihre gesamte Belegschaft über die Möglichkeit von BEM-Verfahren aufklären. Ihr Betriebsrat kann aber nach eigenem Ermessen über BEM-Verfahren informieren. 

Bildung eines Integrationsteams

Sie müssen kein Integrationsteam bilden, das zukünftig BEM-Verfahren bearbeitet und den Betriebsrat inkludiert. Eine Maßnahme, die immer gerne gesehen ist vom Betriebsrat. Rechtlich bindend ist dieser Schritt aber nicht. 

Sollten Sie ein Integrationsteam aufbauen, dann untersteht es strukturell nicht dem Betriebsrat, sondern ist ein eigenständiges Organ in Ihrem Unternehmen. 

Bestätigung getroffener BEM-Maßnahmen

Sie müssen für die Gültigkeit getroffener BEM-Maßnahmen nicht die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Sie können gemeinsam mit dem oder der Betroffenen rechtsgültige Maßnahmen vereinbaren. Ganz ohne Einverständnis des Betriebsrates.  

Umsetzung von beschlossenen BEM-Maßnahmen

Ihr Betriebsrat hat keine rechtliche Grundlage, um die Umsetzung beschlossener Maßnahmen zu beeinflussen. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeber:innen, die Maßnahmen umzusetzen. 

Überprüfung der Wirksamkeit von vereinbarten BEM-Maßnahmen

Die Überprüfung der Wirksamkeit von vereinbarten BEM-Maßnahmen ist Ihre Aufgabe. Es liegt in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Effektivität der Maßnahmen fortlaufend zu prüfen. 

Sie profitieren von einem freundlichen Betriebsklima

Die deutsche Rechtsprechung zu kennen, kann Sie in manchen Situationen unterstützen. Sie reduzieren mögliche Unklarheiten über die Befugnisse Ihres Betriebsrates. 

Vergessen Sie aber nicht, dass Arbeitgeber:innen und der Betriebsrat im Alltag viele Berührungspunkte haben. 

Ein freundliches, professionelles Klima zu erhalten, sollte für Sie selbstverständlich sein. Gerade im BEM sind dem Betriebsrat in vielen Angelegenheiten die Hände gebunden. Trotzdem steht eigentlich das Wohl Ihrer Mitarbeiter:innen im Vordergrund. 

Praktische Fallbeispiele des betrieblichen Eingliederungsmanagements zeigen oft, dass Ihre Mitarbeiter:innen weniger Berührungsängste mit dem Verfahren haben, wenn ein Mitglied des Betriebsrates an den Sitzungen teilnimmt. 

Diese Entscheidung wird von Ihren Arbeitnehmer:innen zu Beginn getroffen. Achten Sie darauf, die Teilnahme oder den Ausschluss des Betriebsrates als neutrale Handlungsoptionen vorzustellen.

Wie können Sie BEM-Verfahren einfacher durchführen?

Sie haben sicher schon festgestellt, dass BEM-Verfahren rechtlich als auch praktisch kompliziert sein können. In diesem Artikel haben wir Ihnen einen Überblick gegeben, welche Rechte Ihr Betriebsrat in BEM-Verfahren tatsächlich hat. 

Verlieren Sie trotz hohen Anforderungen nie aus dem Auge, worum es eigentlich geht. BEM-Verfahren dienen Ihnen dazu, langzeiterkrankte Mitarbeiter:innen erneut erfolgreich zur vollständigen Arbeitsfähigkeit zu führen.

Im Mittelpunkt steht die Mitarbeitergesundheit, was im Endeffekt Ihre Fehlzeiten reduziert, Ihre Mitarbeiterproduktivität steigert und die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer:innen erhöht. 

BEM-Verfahren sind ein geeignetes Werkzeug, um diese Ziele zu erreichen. Es sollte für Sie jedoch nicht unnötig kompliziert, zeitintensiv oder aufwendig sein. 

Digitale BEM-Software erleichtert Ihnen die Durchführung eines BEM-Verfahrens. Unsere Software reduziert Ihre Arbeitslast, ist DSGVO-konform und lässt Sie Zugriffsrechte individuell einstellen. 

So können Sie Ihrem Betriebsrat leicht Zugriff auf die richtigen Daten gewähren und Ihre Informationspflicht erfüllen. Außerdem können Sie die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen einfach im Dashboard nachvollziehen und haben so auch Ihre Kosteneffizienz im Blick.

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