BEM für Azubis und Minderjährige: Worauf kommt es an?
Bei längerer Krankheit müssen Sie Ihren Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das gilt auch für minderjährige Mitarbeitende und Auszubildende. Dabei müssen Sie als Arbeitgeber allerdings ein paar Besonderheiten beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist BEM?
- Warum BEM auch für Azubis wichtig ist
- Checkliste: Darauf sollten Sie beim BEM für Azubis und Minderjährige achten
- Fazit: BEM für Auszubildende ist Verantwortung
Die Basics: Was ist BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 SGB IX verankert und hat als Ziel, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden sowie die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden nachhaltig wiederherzustellen. Als Unternehmen müssen Sie Ihren Mitarbeitenden immer dann ein BEM anbieten, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder insgesamt arbeitsunfähig waren. Für Ihre Mitarbeitenden ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement freiwillig.
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Warum BEM auch für Azubis wichtig ist
Gemäß § 167 SGB IX müssen Sie bei entsprechenden Voraussetzungen all Ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten – egal, ob es sich um Vollzeitkräfte, Auszubildende oder Minderjährige handelt. BEM für Azubis ist deswegen eine gesetzliche Pflicht. Wem und ab wann Sie ein BEM anbieten müssen, erfahren Sie hier.
Ergänzend zur gesetzlichen Pflicht kommt auch eine gesellschaftliche Pflicht: Schließlich tragen Sie als Ausbildungsbetrieb eine soziale Verantwortung für Ihre Auszubildenden. Die Ausbildung ist in der Regel der Einstieg ins Berufsleben und besonders prägend. Hier richtig und verantwortungsbewusst zu agieren, kann Auswirkungen auf das gesamte Berufsleben Ihrer Auszubildenden haben.
Natürlich ist es auch in Ihrem wirtschaftlichen Interesse, die Arbeitskraft Ihrer Auszubildenden zu sichern. Aus arbeitsfähigen Auszubildenden werden nach der Ausbildung arbeitsfähige Mitarbeitende, die die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig sichern. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit Ihrer Auszubildenden kann dazu beitragen, die Bindung zu Ihrem Unternehmen schon früh zu stärken.
Checkliste: Darauf sollten Sie beim BEM für Azubis und Minderjährige achten
War eine:r Ihrer Auszubildenden oder ein:e minderjährige:r Arbeitnehmer:in in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, wird es Zeit für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Worauf es dabei ankommt, haben wir in dieser Checkliste für Sie zusammengefasst:
1. Gesetzliche Vertreter einbeziehen
Sobald minderjährige Auszubildende oder Mitarbeitende beteiligt sind, müssen Sie stets die gesetzlichen Vertreter in das Betriebliche Gesundheitsmanagement einbeziehen. Das heißt, dass Sie nicht nur die Minderjährigen selbst über die Ziele des BEM aufklären müssen, sondern auch deren gesetzliche Vertreter. Erst, wenn diese zustimmen, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement beginnen.
Achtung: Minderjährige Mitarbeitende haben dennoch ein Recht auf den besonderen Schutz ihrer Daten gegenüber Dritten. Die gesundheitsbezogenen Daten, die Sie während des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verarbeiten, sind besonders schützenswert. Sie dürfen sie nicht ohne Einwilligung weitergeben – auch nicht an die Eltern.
2. Berufsschule einbeziehen
Eine Ausbildung betrifft nicht nur die betriebliche Arbeit, sondern auch die schulische Komponente. Deswegen kann es sinnvoll sein, auch die Berufsschule in das BEM-Verfahren einzubeziehen. Hierfür benötigen Sie allerdings die Zustimmung des bzw. der Auszubildenden.
3. Jugend- und Auszubildendenvertretung einbeziehen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine interne Interessenvertretung speziell für minderjährige Mitarbeitende und Auszubildende. Sie sollten die JAV deswegen grundsätzlich in das BEM-Verfahren einbeziehen. Das gilt allgemein für die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens aber auch im Speziellen für jeden einzelnen BEM-Fall.
Achtung: Sie benötigen die Zustimmung der BEM-berechtigten Person, um ein:e Vertreter:in der JAV zum persönlichen Betrieblichen Eingliederungsmanagement hinzuzuziehen.
4. Bei Bedarf: Weitere Stellen einbeziehen
Am Betrieblichen Eingliederungsmanagement können verschiedene Personen und Instanzen beteiligt sein. Darunter beispielsweise eine Vertrauensperson der Auszubildenden, der Betriebsarzt oder -ärztin oder die Schwerbehindertenvertretung. Wichtig ist, dass Sie stets jeden BEM-Fall individuell betrachten und das BEM-Team entsprechend zusammenstellen. Beachten Sie dabei stets das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeitenden und Auszubildenden und geben Sie Informationen nur mit deren Einverständnis weiter.
Eine Übersicht, welche Personen und Stellen am Betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt sein können, finden Sie hier.
5. Altersgerecht kommunizieren
Für Minderjährige und Auszubildende ist die Arbeit in Ihrem Unternehmen sehr wahrscheinlich der Einstieg ins Berufsleben. Sie haben keinerlei Erfahrungen oder Vorkenntnisse. Das sollten Sie bei der Kommunikation entsprechend berücksichtigen. Das heißt konkret:
- Setzen Sie kein Wissen voraus – erklären Sie alles sorgfältig und altersgerecht.
- Klären Sie Auszubildende und bei Minderjährigkeit auch deren Eltern ausführlich auf.
- Vermeiden Sie Druck – es geht um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, nicht um Leistungsdruck.
- Betonen Sie das Recht auf Selbstbestimmung – Azubis und Minderjährige können, müssen aber nicht am BEM-Verfahren teilnehmen.
- Bieten Sie Möglichkeiten, Fragen zu stellen.
- Sicherheit und Unterstützung betonen – stellen Sie klar, dass Sie Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit dem BEM unterstützen möchten.
6. Ziele besonders klar kommunizieren
Ziel des BEM-Verfahrens ist neben der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung. Das sollten Sie von Beginn an klar kommunizieren und je nach Einzelfall auch die Berufsschule Ihrer Auszubildenden mit einbeziehen. Erwägen Sie dafür im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei Bedarf auch eine Anpassung des Ausbildungsplans oder eine Verlängerung der Ausbildungszeit.
7. Datenschutz beachten
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erhalten und verarbeiten Sie besonders sensible, gesundheitsbezogene Daten und Informationen. Diese dürfen Sie nicht ohne Weiteres an Dritte weitergeben – mitunter nicht einmal an die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Arbeitnehmer:innen. Beachten Sie das unbedingt im Rahmen des BEM-Verfahrens.
Fazit: BEM für Auszubildende ist Verantwortung
Alles in allem ist es weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, Auszubildenden ein hochwertiges Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Es ist eine soziale Verantwortung, junge Menschen gesundheitlich und mental zu stärken.
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